Hier habe ich für Sie diverse Fragen zusammengestellt und deren Antworten. Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Dann rufen Sie mich gerne jederzeit an oder schreiben mir eine E-Mail. Meine Kontaktdaten finden Sie hier.
Woher weiß ich, ob ich mit meinem Anliegen richtig bin?
Wenn Sie sich unsicher sind oder eine Frage haben, dann scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu mir aufzunehmen. Dies ist für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Am einfachsten ist es, Sie rufen mich zu meinen Telefonsprechzeiten an. Ich gehe auch außerhalb dieser Zeiten ans Telefon, so oft es mir möglich ist. Gerne können Sie auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Darüber hinaus können Sie auch eine Mail an mich senden.
Weitere konkrete Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.
Wie schnell kann ich einen Termin erhalten?
Gerade in Krisenzeiten ist es oft unterstützend, wenn man zeitnah einen Termin bekommen kann, um sich wieder etwas zu stabilisieren. Deshalb arbeite ich in meiner Praxis mit flexibler Termingestaltung und bemühe mich darum, Ihnen zeitnah einen Termin für ein erstes Gespräch anzubieten.
Was geschieht im ersten Gespräch?
Im ersten Gespräch gibt es die Möglichkeit sich gegenseitig Kennenzulernen, Fragen, Erwartungen, Vorstellungen und vielleicht auch Bedenken zu klären. Darüber hinaus gibt es sofort Raum und Zeit für Ihr Anliegen geben, so dass wir schon gleich mit Ihren Themen beginnen können. Sollten wir im Gespräch merken, dass Sie (noch) andere Unterstützung benötigen, dann schauen wir gemeinsam, was dies sein könnte.
Nach unserem Gespräch entscheiden wir, ob ein weiterer Termin vereinbart werden soll. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, dann schauen wir gemeinsam, wie häufig wir uns sehen. Manchmal stellt sich im Gespräch auch heraus, dass ein Termin erstmal ausreichend war und wir uns bei Bedarf wiedersehen.
Wenn Sie mehr dazu wissen möchten, was genau Sie bei mir erwartet, dann finden Sie hier detaillierte Informationen dazu.
Kann ich eine Begleitung mitbringen zum ersten Gespräch?
Wenn Sie unsicher sind das erste Mal alleine zu kommen, dann können Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, die auch während des ersten Gespräches, wenn es für Sie unterstützend ist, mit dabei sein oder vor Ort auf Sie warten kann.
Wie lange dauert eine Sitzung?
In all meinen Gesprächen ist mir wichtig, dass Sie ausreichend Zeit zum Ankommen haben und wir auch immer in Ruhe einen neuen Termin vereinbaren können. Einen fliegenden Wechsel gibt es bei mir nur sehr selten.
Die Dauer einer Sitzung beträgt für ein Einzel- und Paargespräch 90 Minuten.
Eine telefonische Beratung dauert 60 Minuten.
Wie oft finden die Sitzungen statt?
Die Zeitabstände zwischen den einzelnen Sitzungen sind nicht vorgeschrieben und wir schauen individuell am Ende jeder Sitzung wann wir uns wiedersehen.
Je nach Belastungssituation kann dies kurzzeitig wöchentlich, 14-tägig, monatlich oder auch nach mehreren Monaten sein.
Oft sind auch schon einige, wenige Sitzungen ausreichend oder ein einmaliges Gespräch. Ebenso ist aber auch eine längere oder langfristige Begleitung möglich.
Bei mir gibt es kein starres Konzept, sondern es ist variabel und kann und darf sich auch im Laufe der Zeit ändern. Mir ist wichtig, dass wir uns an Ihren Bedürfnissen orientieren!
Kann ich auch nur einmalig zum Gespräch kommen?
Selbstverständlich können Sie auch gerne nur einmalig zum Gespräch kommen. Manchmal ist auch ein einzelnes Gespräch erstmal ausreichend, um wieder Fuß zu fassen und/oder für sich weiterzukommen.
Kann ich auch nur zur Überbrückung von Wartezeiten kommen?
Sie sind jederzeit willkommen. Manchmal sind gerade Überbrückungszeiten eine schwierige Zeit und auch da begleite ich Sie gerne.
Überbrückungen können sein: Wartezeiten auf einen ambulanten Therapieplatz bei einer Psycholgischen Psychotherapeut*in, Wartezeiten auf eine Reha oder eine Kur.
Was kostet eine Sitzung?
Einzelgespräch 90 Minuten für 100 Euro
Paargespräch 90 Minuten für 140 Euro
Gespräche per Telefon 60 Minuten für 80 Euro
Soziales Honorar
Sollten Sie momentan nur ein kleines Einkommen zur Verfügung haben, dann sprechen Sie mich bitte an und wir schauen zusammen, was machbar und möglich ist.
Es gibt auch die Möglichkeit, unabhängig unserer Kostenvereinbarung, mehr zu geben. Dadurch ermöglichen Sie Menschen, die sich ein Gespräch nicht leisten können, eine Finanzierung.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung kann nach der Sitzung in bar erfolgen oder durch Überweisung nach dem Erhalt der Rechnung.
Bei einer Barzahlung erhalten Sie immer eine Quittung, gerne stelle ich Ihnen auf Wunsch auch noch zusätzlich eine Rechnung aus. Bitte beachten Sie, dass eine Zahlung mit EC-Karte vor Ort leider nicht möglich ist.
Welche Regelungen gibt es, wenn ich einen Termin absagen muss?
Wenn Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, dann bitte ich Sie per Telefon oder per E-Mail diesen so schnell wie möglich abzusagen. Bis zwei Werktage vorher ist dies jederzeit kostenfrei für Sie möglich. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen leider den vollen Honorarsatz berechnen muss.
Ist es möglich mit der gesetzlichen Krankenkasse / Beihilfe abzurechnen?
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse und die Beihilfe ist mir leider nicht möglich.
Übernehmen Privat- oder Zusatzversicherungen die Kosten?
Wenn Sie privat versichert sind und/oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker*innen haben, dann ist es unter Umständen möglich, dass ein Teil der Kosten für mich als Heilpraktikerin für Psychotherapie erstattet werden. Am besten ist, Sie fragen vorab bei Ihrer Versicherung nach. Zu diesem Prozedere habe ich ein Informationsblatt erstellt, das Sie gerne anfordern können.
Das volle Honorar wird in der Regel nicht erstattet, lediglich ein Anteil davon.
Die zwischen uns vereinbarten Behandlungskosten sind jedoch unabhängig von der Erstattungshöhe der Zusatzversicherung.
Bitte beachten Sie, dass ich nicht direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen kann. Sie bekommen eine Rechnung von mir, die Sie dann begleichen und im Anschluss bei Ihrer Privat- oder Zusatzversicherung geltend machen können.
Welche Vorteile habe ich als Selbstzahler*in?
Lange Wartezeiten entfallen und Termine sind kurzfristig möglich.
Sie können gemeinsam mit mir die Dauer und die Häufigkeit Ihrer Sitzungen festlegen und sind an keine kassenärztlichen Vorschriften gebunden. Auch eine Beendigung ist jederzeit möglich.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Die Kosten können als sogenannte außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Nähere Informationen dazu können Sie beim Finanzamt oder bei einer Steuerberater*in erfragen.
Wie sieht es aus mit Datenschutz und Schweigepflicht?
Ein achtsamer und sorgsamer Umgang mit Ihren Daten liegt mir sehr am Herzen. Selbstverständlich unterliege ich der Schweigepflicht und meine gesamte Tätigkeit dem Datenschutz. Jeder Kontakt wird vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.